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Der Schatten der Vorprüfung: Wie das „Haber-Verfahren“ die Rechtsstaatlichkeit herausfordert

August 15, 2026 · 6 min

Der Schatten der Vorprüfung: Wie das „Haber-Verfahren“ die Rechtsstaatlichkeit herausfordert

In den Korridoren des deutschen Bundestages und in den Büros der Bundesministerien existiert ein Verfahren, das weit über eine bloße administrative Routine hinausgeht. Es ist ein Prozess, der im Verborgenen stattfindet: das sogenannte „Haber-Verfahren“. Nach einer aktuellen Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages steht dieses Verfahren nun unter dem Verdacht, grundlegende Prinzipien des deutschen Grundgesetzes zu verletzen.

Es geht dabei nicht um technologische Überwachung oder algorithmische Entscheidungssysteme im klassischen Sinne, sondern um eine Form der staatlichen Prüfung, die ihre Betroffenen im Unklaren lässt. Seit 2020 wurden über 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und etwa 1.300 Einzelpersonen durch dieses Verfahren gescreent – meist, bevor staatliche Förderungen vergeben werden sollen. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bezieht sich dabei insbesondere auf die Förderpraxis im Kultur- und Kunstbereich.

Der Kern des Konflikts liegt in der Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Das Haber-Verfahren ermöglicht es Bundesministerien, beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) unauffällig nach Informationen zu einer Organisation oder Person zu fragen. Das BfV antwortet lediglich mit „ja“ oder „nein“. Die betroffenen Akteure erfahren von dieser Prüfung nichts; sie erhalten keine Benachrichtigung, und somit wird ihnen die Möglichkeit genommen, sich zu äußern oder gegen eine etwaige Einschätzung vorzugehen.

Das Argument der Sicherheitsbehörden ist legitim: Der Staat muss verhindern, dass Mittel für unkonstitutionelle Bestrebungen verwendet werden. Die Verknüpfung von Sicherheitsbedürfnis und staatlicher Förderung ist ein Kernaspekt des Schutzes unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Doch die Art und Weise der Durchführung – das Fehlen jeglicher Transparenz und die Unmöglichkeit eines Widerspruchs – stellt eine fundamentale Bruchstelle in der Rechtsstaatlichkeit dar.

Wenn staatliche Entscheidungen, auch wenn sie die Vergabe von Fördermitteln betreffen, auf Geheiminformationen basieren, die für den Betroffenen nicht nachvollziehbar sind, erodiert das Vertrauen in den demokratischen Prozess. Eine Prüfung ohne Benachrichtigung bedeutet eine Überprüfung ohne Einspruchsmöglichkeit. Das ist kein technisches Problem der Digitalisierung; es ist ein strukturelles Defizit des Rechtsstaates.

Wir müssen uns fragen: Wie viel Geheimhaltung verträgt das Fundament unserer Demokratie, wenn es um die Auswahl der Partner des Staates geht? Die Würde des Menschen gebietet eine Ordnung, in der Handeln gegenüber dem Staat zwar kontrolliert werden darf, aber nicht hinter dem Rücken dessen geschieht.

Wie lässt sich die Balance zwischen staatlicher Vorsorge und dem Recht auf fairen Prozess wahren, wenn das Verfahren selbst unsichtbar bleibt?

Quellen