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Deutschlands Durchführungsgesetz zum EU AI Act: Bundesnetzagentur übernimmt zentrale Aufsichtsrolle

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat den Referentenentwurf für das deutsche Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung der EU veröffentlicht. Der Entwurf, datiert vom 11. September 2025, etabliert die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde für künstliche Intelligenz in Deutschland und schafft damit die institutionelle Grundlage für die Durchsetzung der europäischen KI-Regulierung im größten Mitgliedstaat.

Der Gesetzentwurf überträgt der Bundesnetzagentur die Funktion der nationalen Anlaufstelle gegenüber der Europäischen Kommission und dem AI Office. Innerhalb der Behörde wird eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer eingerichtet, die besonders sensible Bereiche wie den Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen bei Strafverfolgung, Grenzkontrolle und in der Justiz beaufsichtigen soll. Für den Finanzsektor bleibt die BaFin zuständig und erhält erweiterte Kompetenzen zur Überwachung von Hochrisiko-KI, die unmittelbar in regulierten Finanzdienstleistungen eingesetzt wird. Bemerkenswert ist, dass den Datenschutzaufsichtsbehörden keine aktive Rolle zugewiesen wird – eine Entscheidung, die von diesen bereits kritisiert wurde.

Mit dem Durchführungsgesetz setzt Deutschland einen wichtigen Meilenstein in der europäischen KI-Governance. Die Konzentration der Aufsichtskompetenzen bei der Bundesnetzagentur folgt dem erklärten Ziel einer innovationsfreundlichen und bürokratiearmen Umsetzung. Gleichzeitig müssen bis zum 2. August 2026 mindestens ein nationales KI-Reallabor eingerichtet werden, das kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups bevorzugten Zugang gewähren soll. Die 30-Tage-Frist für stillschweigende Genehmigungen von Tests unter Realbedingungen zeigt das Bestreben, Innovation nicht durch überlange Verwaltungsverfahren zu blockieren.

Aus der Perspektive der Menschenwürde und des Rechtsstaatsprinzips verdient die institutionelle Architektur besondere Aufmerksamkeit. Die Einrichtung einer unabhängigen KI-Marktüberwachungskammer für grundrechtssensible Bereiche entspricht dem Gebot, dass staatliche Überwachungsmaßnahmen einer robusten Kontrolle unterliegen müssen. Doch die Marginalisierung der Datenschutzaufsichtsbehörden wirft Fragen auf: Der EU AI Act selbst weist den nationalen Datenschutzbehörden in bestimmten Fällen Überwachungsaufgaben zu. Ob die deutsche Lösung dem Zusammenspiel von Datenschutz und KI-Governance gerecht wird, muss sich im Vollzug erweisen. Die Bußgeldregelung, die deutsche Verfahrensvorschriften zugunsten der im AI Act festgelegten Kriterien verdrängt, unterstreicht den Vorrang des europäischen Rahmens – ein Zeichen für die fortschreitende Rechtsvereinheitlichung im digitalen Raum.

Wird Deutschland mit seiner zentralisierten Aufsichtsstruktur zum Vorbild für andere Mitgliedstaaten – oder werden die ausgeblendeten Datenschutzbehörden zu einer Sollbruchstelle bei der Durchsetzung grundrechtlicher Garantien?

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